Siehe auch Berichte auf unserer Homepage unter „Fraktionszuwendungen werden nun rechtmäßig gezahlt“ und „Die Fraktion von Pro Coesfeld fordert vom Bürgermeister eine Entschuldigung“
Wortlaut unserer Mail vom 17.05.2018 an Bürgermeister Öhmann:
Sehr geehrter Herr Öhmann,
Sie erhielten von mir eine E-Mail, in der ich Ihnen mitteilte, dass aufgrund eines Urteils des BVerwG und in Verbindung mit einem Runderlass des Innenministeriums NRW aus 2015 die in Coesfeld vorgenommen proportionale Verteilung der Fraktionszuwendungen nicht mehr zulässig ist. Sie sahen keine Veranlassung zur Änderung. Darauf haben wir einen Antrag dazu gestellt. Spätestens bis dahin wäre eine Anpassung möglich gewesen. Nun musste der Antrag durch die Instanzen.