Stellungnahme zum Leserbrief in der AZ vom 02.03.2021

Als Mitglied des Rates fühle ich mich angesprochen, wenn dem Rat pauschal Lobbypolitik vorgeworfen wird.

Darüberhinaus bedürfen Teile des Leserbriefes einer Richtigstellung.

Der Rat entscheidet prinzipiell nicht über Baugenehmigungen. Das ist das sog. laufende Geschäft der Verwaltung. Entscheidungskompetenz hat der Rat bei Bebauungsplänen.

Die aktuellen Bauvorhaben der Firma Westfleisch erfolgen auf Basis des bereits bestehenden Bebauungsplans 82. Die Ausnahmen zu den Regelungen des aktuellen Bebauungsplanes sind durch den Kreis genehmigt worden. Darauf hatte der Stadtrat Coesfeld überhaupt keinen Einfluss.

Bei dem Antrag eines Coesfelder Gastwirts auf Fällung eines Baumes handelt es sich dagegen nicht um eine Baugenehmigung, sondern um einen Antrag nach § 24 Gemeineordnung NRW. Über diese Anträge entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Rat.

Ich hoffe hiermit ein wenig zur Transparenz der rechtlichen Einschätzung des Sachverhalts beigetragen zu haben.

Günter Hallay

Pro Coesfeld e.V.