Resolution Termin Kommunalwahl 2009

Die mit der Resolution verbundene Forderung soll dem erheblichen finanziellen und auch personellen Mehraufwand begegnen, welcher mit einem dritten Wahltermin verbunden wäre, wie ihn die Landesregierung gegenwärtig für den 30.08.2009 plant. Nach derzeitiger Rechtslage müssten die damit verbundenen Mehrkosten - von geschätzten 42 Mio. Euro - von den Kommunen, also den Städten und Gemeinden getragen werden. Das halten wir für unvertretbar. Außerdem würde ein dritter Wahltermin unseres Erachtens die allseits beklagte „Wahlmüdigkeit" fördern.

Sollte es bei dem Wahltermin 30.08.2009 bleiben, fordern wir zumindest die Übernahme der Kosten des dritten Wahltermins durch das Land.

Wir sind der Ansicht, dass ein gesonderter Termin kurz vor der Bundestagswahl das Ansehen der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Kommunen beschädigt, weil hier mit sachlich von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nachvollziehbaren Begründungen eine geringe Wahlbeteiligung in Kauf genommen wird.

Ein wesentliches Argument für einen gemeinsamen Wahltermin lautete nämlich, durch die Zusammenlegung von zwei Wahlen sei eine höhere Wahlbeteiligung erreichbar. Während die Wahlbeteiligung bei alleinigen Kommunalwahlen in den letzten Jahren bei ca. 55 % lag, betrug sie im Jahr 1994 bei der bisher einmaligen gemeinsamen Kommunal- und Bundestagswahl 81,7 % - damals ein gutes Signal gegen eine wachsende Politikverdrossenheit und ein erfreuliches Zeichen der Unterstützung für die Mandatsträger in den Kommunen.

Das zuvor für die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit den Europawahlen ins Feld geführte Sachargument der Kostenersparnis, das nicht nur für viele finanzschwache Städte und Gemeinden von besonderer Bedeutung ist, wird mit dem neuen Termin vollkommen ad absurdum geführt. Mit den zusätzlich notwendigen geschätzten 42 Mio. Euro für den dritten Wahltermin könnten sinnvoller Jugend- und Schulprojekte in NRW gefördert werden.

Die Verlegung des Wahltermins auf den 30.08.2009 birgt ferner mögliche kommunal¬verfassungsrechtliche Probleme. Laut § 47 Abs. 1 Satz 2 GO NRW muss nach Neuwahlen die erste Sitzung des neuen Rates innerhalb von vier Wochen stattfinden, mithin spätestens bis zum 27.09.2009. Da aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW das neue Kommunalwahlgesetz gekippt wurde, gilt weiterhin das bisherige mit der Beendigung der Wahlperiode am 20.10.2009. Daher existieren hier erneut zwei gewählte Vertretungen parallel. Der bisherige Rat könnte also über acht Wochen einen Bürgerwillen dokumentieren, der jedoch in dieser Form nicht mehr legitimiert wäre.


Wortlaut der Resolution


„Der Rat der Stadt Coesfeld spricht sich dafür aus, die Kommunalwahl gleichzeitig mit der Bundestagswahl 2009 am 27.09.2009 stattfinden zu lassen.

Sollte es bei dem von der Landesregierung gegenwärtig geplanten Termin für die Kommunalwahl - 30.08.2009 - bleiben, verlangt der Rat der Stadt Coesfeld einen Ersatz der zusätzlich entstehenden Kosten durch das Land Nordrhein-Westfalen.


Begründung:

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit seinem Urteil vom 18.02.2009 den von der Landesregierung ursprünglich geplanten Termin für die Kommunalwahl - 07.06.2009 - für verfassungswidrig erklärt.

Nunmehr plant die Landesregierung - neben Europa- und Bundestagswahl - einen separaten Termin für die Kommunalwahl am 30.08.2009.

Ein solcher separater Termin bringt erhebliche zusätzliche Kosten - von geschätzten 42 Mio. Euro - mit sich, welche nach jetziger Rechtslage die Kommunen tragen müssen. Auf die Stadt Coesfeld dürften bei zurückhaltender Schätzung in diesem Zusammenhang rd. 57.000 Euro zukommen. Darüber hinaus bringt ein separater Termin für die Kommunalwahl im Rahmen der Besetzung der ehrenamtlichen Wahlvorstände einen erheblichen Personalmehraufwand mit sich, welcher - neben Europa- und Bundestagswahl - kaum zu leisten sein dürfte.

Vor diesem Hintergrund plädiert der Rat der Stadt Coesfeld mit Nachdruck für eine Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl am 27.09.2009.

Sollte es bei einem separaten Termin für die Kommunalwahl bleiben, spricht sich der Rat der Stadt Coesfeld dafür aus, dass das Land der Stadt Coesfeld die hierdurch veranlassten zusätzlichen Kosten im Rahmen des Konnexitätsprinzips erstattet, da es nach dem Richterspruch aus Münster das Land war, welchem bei der Festlegung des Wahltermins 07.06.2009 ein Rechtsfehler unterlaufen ist."


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Günter Hallay
Stv. Fraktionsvorsitzender