Grußkarte Herr Öhmann, Wahlwerbung

Wahlwerbung - zulässig oder nicht?

Ist diese Karte unseres CDU - Bürgermeisters eine unzulässige Wahlwerbung oder nicht?

Beachten Sie bitte zunächst unsere Kritik an bestimmten Aussagen.

Nun ja, weiter zur zulässigen oder unzulässigen Wahlwerbung

Unter Berücksichtigung des eingangs erwähnten Erlasses des Innenministeriums ab der Kommunalwahl 2004 ist durch die Verwendung der Amtsbezeichnung allein die gebotene Neutralitätspflicht nicht verletzt.

Eine Unzulässigkeit der Wahlwerbung könnte sich jedoch aus dem übrigen Kontext ergeben. Als Privatperson kann der Bürgermeister nicht mit Verdiensten werben, die er Kraft seines Amtes glaubt, für sich reklamieren zu können.

Derartige Hinweise stehen immer in einem engen amtlichen Zusammenhang, weil hier nicht eine Privatperson, sondern ein Amtsträger handelt. Und dieser Amtsträger steht in einem inhaltlichen Kontext mit den Zielen einer bestimmten Partei, der er angehört, nämlich der CDU. Insofern wird für diese Partei in gewisser Weise Werbung betrieben.

Daher steht Pro Coesfeld hinter einem unabhängigen Bürgermeister-Kandidaten. Es ist Zeit für einen Wechsel!

Den Wechsel wollen - wenn nicht 2009 wann dann?