Bürgermeister soll sich entschuldigen – tut es aber nicht

Siehe auch Berichte auf unserer Homepage unter „Fraktionszuwendungen werden nun rechtmäßig gezahlt“ und „Die Fraktion von Pro Coesfeld fordert vom Bürgermeister eine Entschuldigung“

Wortlaut unserer Mail vom 17.05.2018 an Bürgermeister Öhmann:

Sehr geehrter Herr Öhmann,

Sie erhielten von mir eine E-Mail, in der ich Ihnen mitteilte, dass aufgrund eines Urteils des BVerwG und in Verbindung mit einem Runderlass des Innenministeriums NRW aus 2015 die in Coesfeld vorgenommen proportionale Verteilung der Fraktionszuwendungen nicht mehr zulässig ist. Sie sahen keine Veranlassung zur Änderung. Darauf haben wir einen Antrag dazu gestellt. Spätestens bis dahin wäre eine Anpassung möglich gewesen. Nun musste der Antrag durch die Instanzen.

In Kenntnis unseres Antrags mit den entsprechenden Berechnungsunterlagen war Ihr in der Sitzung gemachter Beitrag zur Bereicherung unserer Fraktion fehl am Platz und entsprach nicht der Intention unseres Anliegens.

Es ist schon sehr verwerflich, wenn ich jemanden auf eine geänderte Rechtslage hinweise und meine Fraktion so hingestellt wird, dass es um eine eigennützige Bereicherung ging. Sie als Bürgermeister hätten längst den Runderlass aus 2015 ausführen müssen, nicht wir haben versagt, sondern Sie.

Ich bestehe, auch im Namen meiner Fraktion, auf eine öffentliche Entschuldigung Ihrer gemachten Aussage der vergangenen Ratssitzung.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Hallay
Fraktionsvorsitzender
Pro Coesfeld e. V.

Antwortmail des Bürgermeisters vom 25.06.2018

Sehr geehrter Herr Hallay,

hiermit sende ich Ihnen meine Stellungnahme zur Ihrer unten stehenden Mail vom 17. Mai 2018 zur Diskussion um die Thematik der Fraktionszuwendungen aus der Ratssitzung vom 17.05.2018:

Zunächst möchte ich hiermit feststellen, dass ich in keiner Weise in der letzten Ratssitzung der Fraktion Pro Coesfeld gegenüber eine Bereicherung und schon gar nicht eine „eigennützige Bereicherung“ (siehe Mail vom 17.Mai) unterstellt habe. Eine solche Unterstellung möchte ich sogar mit aller Entschiedenheit zurückweisen.

Schon die Tatsache, dass ich mit der Vorlage einen insgesamt höheren Betrag zur Aufwandsdeckung für die Fraktionen vorgeschlagen habe, zeigt, dass ich einen höheren Bedarf der Fraktionen anerkannt habe. Dies ergibt sich auch aus der Begründung der Vorlage, in der darauf hingewiesen wird, dass seit 17 Jahren trotz Preissteigerungen keine Anpassung mehr erfolgte.

Eigennützigkeit zu unterstellen wäre schließlich völlig aus der Luft gegriffen, weil kein Ratsmitglied persönlich profitiert, sondern den Fraktionen Zuwendungen zum Aufwand für die Geschäftsführung gewährt werden. Auch dies ist meiner Vorlage zu entnehmen.

Die Forderung zur Anwendung der geltenden Rechtslage ist natürlich berechtigt gewesen, insofern bin ich auch dankbar für die gegebenen Hinweise, die zu der jetzigen Beschlusslage (Sockelbetrag, proportionaler Betrag) geführt haben. Die Berechnung der Nachzahlung für die Zuwendungen an die Fraktionen für den Zeitraum vom 01.06. bis zum 31.12.2018 ist umgehend auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17. Mai erfolgt. Der Betrag ist Anfang Juni auf das jeweilige Fraktionskonto überwiesen worden.

In der Ratsdiskussion war allerdings die Tatsache bemerkenswert, dass kein Widerspruch zu der mehrfach vorgetragenen Äußerung erhoben wurde, dass die Fraktionen mit der bisherigen Höhe der Kostenbegleichung zufrieden waren. Keine Fraktion hat eine Erhöhung beantragt.

Und nur hierauf bezog sich meine Äußerung, dass PC „das Geld wohl annehme“. Damit war gemeint, dass PC vor dem Hintergrund seiner eigenen Vorschläge einer Änderung der Fraktionsfinanzierung schon vorher im HFA mit der Folge einer auch für PC erhöhten Fraktionsentschädigung zugestimmt hatte.

Ich darf sicherlich feststellen, dass das zumindest unlogisch ist,

zunächst für die eigene Fraktion einen geringeren Betrag zu beantragen,
gleichzeitig nicht den Äußerungen der Zufriedenheit mit der bisherigen Regelung zu widersprechen
und dann einer Erhöhung zuzustimmen.
Und nur darauf bezog sich meine Äußerung und sonst auf Nichts.

Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen und Ihren Lesern auf der PC-Homepage zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig gebe ich dieses Schreiben incl. Ihrer angesprochenen Mail den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Öhmann

So, dem Wunsch des Bürgermeisters, seine Antwortmail unseren Lesern auf der PC-Homepage zur Verfügung zu stellen, ist damit entsprochen.

Kleine, aber notwendige Anmerkungen zur Stellungnahme des Bürgermeisters:

1. Wir haben keine Erhöhung der Fraktionszuwendungen beantragt, sondern auf die geltende Rechtslage seit 2015 hingewiesen. Zunächst mit einer Mail an den Bürgermeister am 09.01.2018. Als darauf keine Reaktion erfolgte, mit einem Antrag am 27.03.2018.

2. Die anderen Fraktionen haben erst durch unseren Antrag von der Änderung der Rechtslage erfahren. Daher konnten sie sich – besonders die kleinen Fraktionen – nicht über die Form der Gewährung beschweren.

3. Die zum Schluss der Stellungnahme aufgenommene Unlogik schildert sehr komprimiert eine sehr komplexe Diskussion im Fachausschuss, die hier verkürzt und damit auch aus dem Zusammenhang gerissen wieder gegeben wird. Hätten wir dem Verwaltungsvorschlag mit der im Ergebnis höheren Zuwendung nicht zugestimmt, wäre vielleicht die neue, aber rechtmäßige Regelung gar nicht zum Tragen gekommen.

für die Fraktion

Günter Hallay