Fraktionszuwendungen werden nun rechtmäßig gezahlt

Bericht der Allgemeinen Zeitung vom 19.05.2018

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und wie es in der Ratssitzung tatsächlich zuging: (bitte nehmen Sie sich die Zeit!)

Zunächst erläuterte Fraktionsvorsitzender Günter Hallay den Antrag von Pro Coesfeld. Dieser zielte darauf ab, dass die gesetzlich vorgegebenen finanziellen Zuwendungen an die Fraktionen nach dem Runderlass des Innenministeriums von 2015 ausgezahlt werden. Nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 sowie eines daraus resultierenden Runderlasses des Innenministeriums aus 2015 war eine rein proportionale Verteilung der Finanzmittel ausschließlich nach der Fraktionsstärke für unzulässig erklärt worden.

 

Die neue Berechnung sieht unabhängig von der Fraktionsstärke einen Sockelbetrag vor. Der Rest der Zuwendungen wird dann nach der Größe der Fraktionen gewährt. Diese neue Regelung sollte auch kleinere Fraktionen (zu denen Pro Coesfeld übrigens gar nicht zählt) in die Lage versetzen, eine Grundausstattung für die Fraktionsgeschäftsführung anzuschaffen, da dieser Bedarf allen Fraktionen unabhängig von deren Stärke entsteht. Denn die Arbeit der Kommunalpolitiker ist ehrenamtlich; zumindest die mit der Organisation der Fraktionsarbeit verbundenen Kosten sollten deshalb nicht aus privaten Mitteln getragen werden.

Vor der Beschlussfassung hagelte es dann trotzdem Kritik von der CDU (Richard Bollwerk) und der SPD (Thomas Stallmeyer), die es lieber gesehen hätten, diese Diskussion „interner Angelegenheiten“ lieber interfraktionell in der sogenannten Fraktionsvorsitzenden-Dezernenten-Konferenz (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) zu führen.

Exkurs:

Mit Mail vom 09.01.2018 hatte Pro Coesfeld den Bürgermeister und den Beigeordneten und Volljuristen Dr. Robers über die geänderte Rechtslage informiert. Das Thema wurde dann am 06.02.2018 in der Fraktionsvorsitzenden-Dezernenten-Konferenz besprochen. Geändert hat die Verwaltung aber – nichts. Daraufhin hat Pro Coesfeld einen offiziellen Antrag auf Anpassung der Fraktionszuwendungen an die neue Rechtslage gestellt. –

Pro Coesfeld hatte mit seinem Antrag auch eine neue Berechnung vorgestellt, die kostengünstiger als die von der Verwaltung vorgestellte Variante war. Da die von dieser neuen Regelung vor allem betroffenen kleineren Fraktionen den von der Verwaltung vorgeschlagenen Sockelbetrag von 260,00 € aber akzeptierten, sah Pro Coesfeld keinen Bedarf, hier weiter für einen angemesseneren Betrag zu kämpfen, und stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu.

Nicht einverstanden waren wir jedoch mit dem Vorschlag der Verwaltung, diese dem neuen Recht angepasste Regelung erst ab dem 01.01.2019 einzuführen. Pro Coesfeld machte darauf aufmerksam, dass eine sofortige Änderung herbeigeführt werden müsste. Würde der Rat dem 01.01.2019 zustimmen, müsste in der Konsequenz der Beschluss des Rates beanstandet werden. Der Rat würde in diesem Fall nämlich die bisherige rechtswidrige Verfahrensweise der Verwaltung bis zum 01.01.2019 beschließen. Nach der Gemeindeordnung muss ein Beschluss des Rates vom Bürgermeister beanstandet werden, wenn er gegen geltendes Recht verstößt. Dieser Fall läge vor, da die bisherige Regelung bereits seit dem Runderlass des Innenministeriums NRW im November 2015 umzusetzen gewesen wäre.

Das Prozedere im Rat sieht so aus, dass zunächst der Antragsteller, also Pro Coesfeld, zum eingebrachten Antrag ein Statement abgibt. Vor der Worterteilung an den Fraktionsvorsitzenden teilte Bürgermeister Öhmann aber bereits mit, dass anschließend eine rechtliche Einschätzung durch die Verwaltung folgen würden.

Nach unserer Erläuterung des Antrags mit dem Hinweis auf eine etwaige Beanstandung folgte dann das Statement der Verwaltung. Die komplizierte rechtliche Einschätzung erfolgte jedoch nicht durch den Bürgermeister oder den Dezernenten (immerhin Volljurist), sondern durch den Sachbearbeiter des Sitzungsdienstes. Als dieser dann noch unsere Rechtsauffassung teilte, verlor der sichtlich überforderte Bürgermeister die Beherrschung.

Im Verlauf der hitzigen Diskussion ließ sich der offensichtlich angezählte Bürgermeister zu einem Ausspruch verleiten, der ihm noch Ärger einhandeln sollte. Bürgermeister Öhmann erklärte, Pro Coesfeld habe den Antrag offenbar gestellt, um sich „zu bereichern“. Dabei hatten wir lediglich auf die gültige Rechtslage hingewiesen, die seitens der Verwaltung seit 2015 vollkommen ignoriert wurde.

Die Diskussion wurde nur deshalb hitzig, weil Mitglieder der „Coesfelder GroKo“ aus SPD und CDU ins Horn des Bürgermeisters stießen. Dabei wurde sehr bald deutlich, dass die betroffenen Ratsmitglieder weder die Vorlage noch die Vorgeschichte (Mail an den Bürgermeister) und schon gar nicht die neue Rechtslage kannten. Nach langem Hin und Her und einer Intervention von Herrn Frieling (CDU), der als Jurist die Pro Coesfelder Sicht bestätigte, wurde dann der Beschluss mit Wirkung zum 01.06.2018 mehrheitlich gefasst.

Leider wurden diese vielen wesentlichen Aspekte in der Berichterstattung der AZ nicht erwähnt.

Mittlerweile hat Pro Coesfeld den Bürgermeister aufgefordert, sich öffentlich für den im Rat gemachten Vorwurf der Bereicherung zu entschuldigen.

Es ist schon skandalös, dass eine freie und unabhängige Wählergemeinschaft den Bürgermeister erst auf Recht und Gesetz aufmerksam machen muss und dann noch mit falschen Vorwürfen konfrontiert wird. Aber so kennen wir unsere Verwaltungsspitze ...